Wir sind Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen.
Die Berufsbezeichnung ist durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geschützt. Das heißt, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin darf sich nur nennen, wer nach einem abgeschlossenen Studium der Psychologie, Medizin, Pädagogik oder Sozialpädagogik eine mindestens dreijährige Vollzeit oder mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung zur Psychotherapeutin abgeschlossen hat. Für eine heilkundliche Ausübung des Berufes ist zudem eine Approbation notwendig (vgl. §§ 1 bis 5 PsychThG). Somit wird Psychotherapie nur von Personen durchgeführt, die dafür umfassend ausgebildet sind.
Wir sichern und verbessern stetig die Qualität und Fachlichkeit unserer Arbeit durch
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